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Kein Dammbruch![]() Wieder tauchte das Schreckensgespenst des Designer-Menschen auf: Ein Baby aus der Retorte, das Menschen nach ihren Vorstellungen gestalten. Von einem „Dammbruch“ wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes Anfang Juli zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik gesprochen. Bei einem Paar, dessen Kind von einer schweren Erbkrankheit bedroht ist, dürfen nun auch in unserem Land außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen daraufhin untersucht werden, ob schwere genetische Schäden vorliegen. Nur eine gesunde befruchtete Eizelle wird dann der Mutter eingepflanzt. Vor dem Urteil war eine solche Auswahl zwischen „krank“ und „gesund“ verboten. Wohl aber war und ist die Abtreibung eines von der gleichen Erbkrankheit betroffenen Fötus auch nach Monaten der Schwangerschaft rechtlich gestattet. Nun ist es möglich, Paaren, bei denen das Risiko einer Erbkrankheit sehr hoch ist, den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen. Man hat u.a. argumentiert, die Präimplantationsdiagnostik fördere die Diskriminierung behinderter Menschen. Doch die Verantwortung wahrzunehmen, dass ein Paar ein gesundes Kind bekommt, hat meines Erachtens kaum etwas mit der Geringschätzung behinderter Menschen zu tun. Das Für und Wider bei diesem Thema ist sicher kompliziert. Im Neuen Testament wird die Auffassung Jesu überliefert, das göttliche Gebot sei für den Menschen da und nicht umgekehrt. Das sollte für die Auslegung staatlicher Gesetze auch gelten und bestärkt mich in der Auffassung, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes zu begrüßen ist. Superintendent Dr. Helmut Blanke im Buxtehuder und Stader Tageblatt © Evang.-luth. Kirchenkreis Buxtehude Letzte Änderung: 02. 08. 2010 |
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