Kirchenkreissynode mit umfassenden Beratungen

Nachricht 04. März 2023

Haushaltsbeschluss, Diakon:innengesetz und Kirchenvorstandswahlen

Ahlerstedt. Die Kirchenkreissynode (KKS) des Kirchenkreises Buxtehude beschloss auf ihrer Frühjahrstagung in Ahlerstedt nach ausgiebiger Beratung den Haushalt für das Jahr 2023 und 2024. Dieser umfasst u. a. die Bereiche Personal, Kindertagesstätten sowie Sach- und Dienstmittel. Darin enthalten sind Zuweisungen für die einzelnen Bereiche durch die Landeskirche. Eingebracht wurde der vom Kirchenamt erstellte Haushalt durch den Vorsitzenden im Bau- und Finanzausschuss, Frank Fohrmann und Rita Wunderlich, stellvertretende Leiterin des Kirchenamtes. Eine Steigerung des Finanzvolumens von knapp 2,7 Mio. Euro im Jahr 2022 auf jeweils rund 4,7 Mio. Euro in den beiden kommenden Jahren resultiert aus einer veränderten Darstellung, denn seit diesem Jahr ist es eine Bruttorechnung, in der u. a. die Erträge und Aufwendungen für die Pfarrstellen miteinbezogen sind.  Für die Jahre 2023 – 2028 kalkulierte Jahresüberschüsse werden als Rücklagenzuführungen eingeplant.

Hierzu stellte Pastor Hermann Heinrich den Antrag, insbesondere derzeit durch freie Pfarrstellen eingesparte Mittel nicht komplett der Rücklage zuzuführen, sondern damit jetzt sinnvolle und zukunftsweisende Projekte zu fördern, etwa in der Jugendarbeit, für Musikprojekte oder energetische Baumaßnahmen. Der Kirchenkreisvorstand und die zuständigen Ausschüsse sollten dazu Vorschläge erarbeiten. Superintendent Martin Krarup begrüßte grundsätzlich die Investition in innovative Projekte. Der tatsächliche Haushaltsabschluss für das Jahr 2022 bleibe aber noch abzuwarten, mahnte Hermann Fitschen, Mitglied im Kirchenkreisvorstand.

Geplante Veränderungen im Diakon:innengesetz

Als nächstes stand das Eckpunktepapier zum Diakon:innengesetz auf der Tagesordnung. Superintendent Krarup und Diakonin Karen Seefeld erläuterten, dass dieses Schriftstück bereits Gegenstand eines inzwischen abgeschlossenen Beteiligungsprozesses gewesen sei. Der Kirchenkreisvorstand hatte sich mit der vorliegenden Stellungnahme nach einem Gespräch mit den Diakon:innen beteiligt. Das Gesetz soll in die Herbsttagung der Landessynode eingebracht werden. Dazu gehören

  • die schrittweise Überleitung aller Anstellungsverhältnisse der Diakon:innen bis 2028 auf die landeskirchliche Ebene und nicht mehr durch die Kirchenkreise oder andere kirchliche Körperschaften.
  • das Recht zur öffentlichen Verkündigung und Leitung des Abendmahls, da die homiletisch-liturgische Befähigung dazu künftig bei sämtlichen Diakon:innen in ihrer Ausbildung implizit wein wird.
  • die Erschließung weiterer Einsatzmöglichkeiten der Diakon:innen, z. B. in der Sozialraumarbeit oder Gemeindepädagogik.

Die Anstellung auf landeskirchlicher Ebene soll auch fremdfinanzierte Verträge, z.B. durch Fördervereine, umfassen. In diesem Punkt gab es Diskussionsbedarf unter den Delegierten der elf Gemeinden, da zunächst mit höheren Kosten zu rechnen und eine Entfremdung zwischen Diakon:innen und Spender:innen zu befürchten sei.

Kirchenvorstandswahlen 2024

KKS-Vorsitzender Rüdiger Graeger stellte das Kirchenvorstandsbildungsgesetz vor. Die für den 10. März 2024 geplante Kirchenvorstandswahl wird landeskirchenweit überwiegend als Brief- oder Onlinewahl stattfinden. Damit soll eine höhere Wahlbeteiligung erreicht werden. Eine Erprobung der reinen Briefwahl hatte in einigen Gemeinden bereits bei der KV-Wahl 2018 sowie in anderen Landeskirchen eine deutlich erhöhte Wahlbeteiligung gezeigt. Urnenwahlen sollen auf Antrag der Kirchengemeinden zusätzlich möglich sein.

Neu ist auch die Möglichkeit, bereits mit 16 Jahren Kandidat:in für die Kirchenvorstandswahl zu werden, vorausgesetzt die Erziehungsberechtigten stimmen einer Kandidatur zu. Der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz bleiben auf Grund der erforderlichen vollen Geschäftsfähigkeit beim Mindestalter von 18 Jahren. Neuerdings können auch zwei Mitglieder einer Familie/ Partnerschaft gleichzeitig kandidieren. Es wird ebenfalls erstmalig möglich sein, das Amt des/ der Kirchenvorsteher:in - mit Vorankündigung - für nur drei Jahre anzustreben. Eine Verlängerung auf die vollen sechs Jahre der Wahlperiode bleibt möglich.  

Aufgrund der zentralen Erstellung der Wahlunterlagen muss die Kandidat:innensuche bereits Ende Oktober 2023 abgeschlossen und für die zentrale Verarbeitung und den Versand gemeldet sein.

Energetische Sanierungen

Die auf die Temperierung von Sakralbauten spezialisierte Ingenieurfirma KTS wird in den kommenden Monaten Mitarbeiter:innen in die Gemeinden schicken, um ein Kataster der Gebäudesituation in Sachen Energieeffizienz zu erstellen. Daraufhin werden energetische Sanierungsmaßnahmen geplant und, soweit möglich, Zug um Zug umgesetzt mit dem Ziel, fossile Energieträger bei der Beheizung von kirchlichen Bauten hinter sich zu lassen.

Neue Besetzungen im Kinder- und Jugendausschuss

Schließlich benannte Diakonin Karen Seefeld aus dem Kreis der Vollversammlung vorgeschlagene Jugendliche zur Mitarbeit in der KKS:

In die KKS soll duch den KKV Yannick Czyperek aus Neukloster berufen werden. Die KKS wählte aufgrund der Vorschläge als neue Mitglieder in den Jugendausschuss:  Marlin Grund aus Harsefeld und Peer Schwaaß aus der St.-Paulus-Gemeinde Buxtehude.

Christa Haar-Rathjen