Jugend-Vollversammlung zu Kirchenvorstandswahl 2024 und Mitbestimmung
Bargstedt. Ein Süßigkeiten-Buffet und kühle Getränke ließen auf besondere Aktivitäten schließen: Im Bargstedter Gemeindehaus tagte am 9. September die Vollversammlung der Ev. Jugend.
„Kirche mit mir - Mitbestimmung in meiner Kirchengemeinde“ war eines der Themen. Die rund 20 Jugendlichen aus verschiedenen Gemeinden des Kirchenkreises Buxtehude entwickelten Ideen, die sie den Kirchenvorständen mit auf den Weg geben wollen. Doch warum nur anderen etwas mit auf den Weg geben? Warum nicht einfach selbst mitmischen in der Leitung der eigenen Kirchengemeinde und mitgestalten, wie Kirche sein soll?
Möglich und wünschenswert ist das bei der bevorstehenden Wahl zum Kirchenvorstand (KV), die am 10. März 2024 in allen elf Gemeinden des Kirchenkreises Buxtehude stattfindet. Bis zum 30. Oktober 2023 können sich alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren als Kandidat:in aufstellen lassen. Die Beteiligung von jungen Menschen soll dabei besonders gefördert werden. Jede Gemeinde ist aufgerufen, mindestens eine Person unter 27 Jahren für die Kirchenvorstandsarbeit zu finden.
Kirchenvorsteherin Mona Schleßelmann aus der Buxtehuder St. Paulus-Kirchengemeinde und Superintendent Martin Krarup berichteten der Vollversammlung von ihrer Arbeit und fragten ganz konkret: „Habt Ihr Lust mitzumachen im Kirchenvorstand? Kennt Ihr jemand, der oder die Lust hat mitzumachen?“ Die beiden ließen sich von den Jugendlichen mit Hilfe von „Meinungsröhren“ zu verschiedenen Angeboten im kirchlichen Leben zeigen, was diese mit Kirche verbinden und wie sie sich und ihre Themen stärker einbringen wollen.
In einem Ideenbrainstorming wünschten sich die Jugend-Teamer z. B. Fortbildungen in Erster Hilfe und Hygieneschulungen, um bei ihren Veranstaltungen selbst kochen zu können, außerdem stärkere Beteiligung bei Gemeindeaktivitäten wie Festen und Spendenaktionen. Auch wenn es um die Renovierung von Gemeindehäusern geht, möchten die jungen Menschen bei der Gestaltung der Räume ihre Interessen mehr einbringen.
Da der Zeitraum von der Kandidatenaufstellung bis zur Einführung ins Amt der neuen Kirchenvorstände Mitte des nächsten Jahres aus Sicht junger Menschen enorm lang ist, stellte Krarup als weitere Möglichkeit zur Mitarbeit im Kirchenvorstand die Berufung vor. Hierbei können die Kirchenvorstände nach Abschluss des Wahlverfahrens noch eine Person zwischen 16 und 26 Jahren zur Mitarbeit im KV berufen. Stichtag für das Mindestalter ist auch hierfür der 10. März 2024.
Während auf die Jugendlichen in Bargstedt noch eine Krimiparty und ein Nudelessen wartete, fuhren die Kirchenvorsteherin und der Superintendent durchaus zufrieden wieder nach Hause. Immerhin hatte spontan gleich eine:r der Jugendlichen Bereitschaft zur KV-Mitarbeit gezeigt.
Christa Haar-Rathjen